Anerkennung

Wir sind bei allen Krankenkassen anerkannt. So ist eine Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse in der Regel möglich.

Bezuschussung der Krankenkassen

Ärztliche Verordnung


Die Bezuschussung über die Krankenkassen ist unterschiedlich. Sie benötigen eine Verordnung über eine Diätberatung von Ihrem Arzt und einen Kostenvoranschlag für eine Beratung der jeweiligen Diätassistentin.

Beispielsweise kann die Konversation mit den Krankenkassen zur Bewilligung einer Beratung folgendermaßen aussehen. Wir schicken den Kostenvoranschlag und Sie eine Kopie der ärztlichen Verordnung an Ihre Krankenkasse. Erst wenn beide Unterlagen bei der Krankenkasse vorliegen, wird der Fall bearbeitet. Bei Bewilligung schickt die Krankenkasse den Kostenvoranschlag zurück an Sie, mit einem Vermerk über die Höhe der Zuzahlung oder Kostenübernahme. Sie müssen sich also im Grunde um nichts kümmern.

Die Zuzahlung


Bei vielen Krankenkassen werden 85% bis 100% der Kosten übernommen, wenn eine ärztliche Verordnung von bereits vorhanden Erkrankungen vorliegt, d.h. Übergewicht (BMI > 30), Bluthochdruck, Fettstoffwechselstörung, Diabetes mellitus, Krebserkrankung usw. Bei einer präventiven Maßnahme (vorsorgenden Maßnahme) fällt eine Zuzahlung geringer aus.

Mehr zu dem Thema Zuzahlung bei einer Einzelberatung siehe

Kosten und Zuzahlung durch die Krankenkasse...

Bsp. IKK - Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin


Wenn Sie beispielweise bei der IKK versichert sind, wird bei entsprechender Indikation (siehe oben) und nach Rücksprache, eine Beratung von 3 mal 60 Minuten durch die Krankenkasse voll übernommen. Sie zahlen keinen Zuschuss, dass trifft jedoch nur bei einer Beratung durch bewusst essen oder einer anderen Diätassistentin, welche mit der IKK zusammenarbeitet zu.

Abtretungserklärung


Manche Krankenkassen weisen bereits über die Möglichkeit einer Abtretungserklärung hin, sollte das nicht der Fall sein, fragen Sie nach. Die Abtretungserklärung ermöglicht es Ihnen, nur den Betrag, den Sie selbst zuzahlen müssen, an den Anbieter (Berater) zu entrichten. Die Differenz, also der Teil den die Krankenkasse zahlt, überweist die Krankenkasse direkt an den Berater. Die Abtretungserklärung hat nun den Vorteil, dass Sie nicht in Vorkasse gehen, also den Gesamtbetrag der Beratung zahlen und nach Beendigung der Beratung diesen bei der Krankenkasse einfordern.


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