Eine Ernährungsberatung
Bei individuellen Problemen oder seltenen Erkrankungen ist eine Gruppenschulung
nicht geeignet. Auch bei wechselnden Arbeitszeiten oder wenn Ihr Partner in die Beratung
einbezogen werden soll, ist die Einzelberatung vorzuziehen.
Die Inhalte der Einzelberatung sind abhängig von der Grunderkrankung. Im Allgemeinen
ist eine Beratung aber wie im Folgenden beschrieben aufgebaut. Haben Sie weitere Fragen?
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Erstberatung
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Folgeberatung
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Intensiv-Anamnese
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Nährwerttendenzanalyse
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Sichtung der ärztlichen Diagnose bzw. Laborwerte
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individuelle Beratung zu:
Essverhalten, Diätetischen Maßnahmen, Lebensmittelauswahl, Ernährungsphysiologie, Lebensführung
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Rasterkostplan
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Verbesserung bzw. Stabilisierung der Lebensqualität
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Anleitung zur Selbstverantwortung
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Stärkung von Motivation und Eigenkompetenz
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Die Inhalte sind je nach Anforderung an Patienten unterschiedlich ausgelegt. So können selbstverständlich auch andere Inhalte innerhalb
der Beratung diskutiert werden.
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Themen einer
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Damit verbunden, die
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Einzelberatung
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Kosten
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Übergewicht (Gewichtsreduktion)
Stoffwechselstörung (Fettstoffwechsel, Bluthochdruck,
Diabetes mellitus Typ II, Gicht, Rheuma)
Erkrankung der Organe (Sprue, Morbus Crohn)
Lebensmittelunverträglichkeiten (Laktose- und Fruktoseintoleranz), Allergien
Tumorerkrankungen
Schwangerschaft, Stillzeit, Ernährung von Kindern
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3 x 60,-€ = 180,-€ Zuzahlung durch Krankenkasse ca. 130,-€
Das Endgeld für eine Einzelberatung beläuft sich bei 3 Beratungen á 60,-€ auf 180,-€. Außer Schwangerschaft und Stillzeit, übernimmt die Krankenkasse
zu den genannten Erkrankungen und anderen, nach §43 SGB eine Zuzahlung in Höhe von ca. 130,-€.
D.h. die Krankenkasse übernimmt Kosten für die Erstberatung in Höhe von ca. 35,-€ für mindestens 60 Minuten Beratung und jeweils 4 x eine 1/2 Stunde
Folgeberatung á ca. 23,-€, die zu jeweils 1 Stunde zusammengefasst werden.
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Hinweis zur Verordnung
Für eine Einzelberatung benötigen Sie von Ihrem Arzt eine
ärztliche Verordnung (Rezept) mit der entsprechenden Erkrankung (Diagnose), wie beispielsweise
Stoffwechselstörung (erhöhte Cholesterin- und Triglyceridewerte,
Bluthochdruck, Diabetes mellitus, Gicht, Rheuma).
Beispiel einer ärztlichen Verordnung